| Dokumenttitel | Anwesenheits- und Verspätungsrichtlinie |
| Organisation | Sprache in Aktion (Malvern International) |
| Version | 2.0 |
| Ausgabedatum | Mai 2026 |
| Überprüfungsdatum | Mai 2027 |
| Politik Besitzer | Leiter der Abteilung Junioren |
| Genehmigt von | Benannte Schutzbeauftragte |
1. ÜBERBLICK UND ZIELE
Language in Action setzt sich dafür ein, allen Studierenden eine qualitativ hochwertige Bildungserfahrung zu ermöglichen. Regelmäßige Anwesenheit ist grundlegend für das Erreichen der Lernergebnisse eines jeden Programms und ein wichtiger Indikator für das Wohlbefinden und Engagement der Studierenden.
Diese Richtlinie legt die Anwesenheitsanforderungen für alle Studierenden des Programms „Language in Action“ fest, die Verfahren, die bei Unterschreitung des erforderlichen Niveaus angewendet werden, sowie die Verantwortlichkeiten des Personals bei der Überwachung und Reaktion auf Anwesenheitsprobleme.
Language in Action betreibt betreute Jugendprogramme mit rund um die Uhr Beaufsichtigung. In diesem Zusammenhang ist die Anwesenheitsüberwachung ein integraler Bestandteil der Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern, und jede Anwesenheitsauffälligkeit wird nicht nur als akademische Angelegenheit, sondern auch als potenzielles Wohlfahrts- und Kinderschutzproblem behandelt.
2. UMFANG
Diese Richtlinie gilt für alle Studierenden, die für ein Language in Action-Programm eingeschrieben sind, unabhängig von Visumtyp, Nationalität oder Alter. Sie gilt für alle Lehr- und Aktivitätssitzungen, die Teil des Programms sind. Alle Lehrkräfte, Aktivitätsleiter und die Zentrumsleitung sind für deren Umsetzung verantwortlich.
3. POLITIKKOMMUNIKATION
Diese Richtlinie wird den Studierenden, Mitarbeitern und anderen Interessengruppen über die folgenden Kanäle bekannt gemacht:
- Plakate in Klassenzimmern und Wohnheimen
- Erstmalige Einführung für Studenten und Mitarbeiter
- Einführungsmappe für Studenten und Mitarbeiter-/Lehrerhandbuch (im Lehrerzimmer und auf dem Netzlaufwerk)
- Website "Language in Action" (Bereich Richtlinien)
4. ANWESENHEITSPFLICHT
Die Mindestanwesenheitsquote beträgt 80%; dies gilt sowohl als interne Anforderung im Rahmen des Programms „Language in Action“ als auch als Vorgabe des britischen Innenministeriums für Studierende mit einem Studentenvisum. Alle Studierenden müssen diese Schwelle erreichen.
Das Innenministerium schreibt offiziell vor, dass Studierende an 100% ihrer Lehrveranstaltungen teilnehmen müssen, wobei 80% als Mindestanforderung gilt. Studierende, die die 801-Stunden-Marke nicht erreichen, erhalten kein Abschlusszeugnis oder -zeugnis und könnten Schwierigkeiten bei der Verlängerung oder Erneuerung ihres Visums haben. Die UKVI wird über alle Studierenden mit einem Tier-4-Visum informiert, deren Anwesenheit unter 801 Stunden liegt.
5. VERSPÄTUNG
Alle Studierenden, unabhängig von ihrem Visumtyp, werden gebeten, pünktlich zu allen Kursen und Aktivitäten zu erscheinen. Lehrkräfte und Aktivitätsleiter sind für die Einhaltung der Zeitstandards verantwortlich.
- Ein Schüler, der nach Beginn des Unterrichts eintrifft, wird als “verspätet” vermerkt.
- Ein Schüler, der mehr als 15 Minuten zu spät kommt oder mehr als 15 Minuten früher geht, wird als “verspätet-abwesend” markiert.
- Eine Schülerin oder ein Schüler, die/der mehr als 15 Minuten zu spät kommt, kann nach der Pause zum Unterricht zugelassen werden.
Das akademische Team erstellt regelmäßig Berichte, um Studenten mit schlechter Pünktlichkeit zu identifizieren. Anschließend werden Besprechungen mit dem DoS/Zentrumsmanager (und gegebenenfalls dem Leiter der Agenturgruppe) angesetzt. Im Falle von Studenten mit einem Studentenvisum (über 11 Monate) oder einem Kurzzeitvisum muss der DoS/Zentrumsmanager unverzüglich benachrichtigt werden, wenn Studenten wiederholt zu spät kommen, da dies die Anwesenheit und die Einhaltung der Visabestimmungen beeinträchtigt.
Language in Action akzeptiert keine Gründe für wiederholte Verspätungen. Alle Lehrkräfte haben vertraglich die Pflicht, die Anwesenheit und Pünktlichkeit der Schüler zu überwachen.
6. GENEHMIGTE ABWESENHEITEN
Eine Abwesenheit wird nur unter folgenden Umständen als genehmigt betrachtet:
- Krankheit bestätigt und vom Personal des Zentrums überwacht
- Dringender Arzttermin
- Dokumentierter familiärer Notfall
- Jeder andere Ausnahmefall, der schriftlich von einem Mitglied der Hauptverwaltung genehmigt wurde
In allen Fällen ist der DoS/Zentrumsleiter für die Genehmigung und Erfassung der genehmigten Abwesenheit zuständig. Unterstützende Unterlagen sind gegebenenfalls in der Akte des Studenten aufzubewahren.
7. VERWALTUNG VON ABWESENHEITEN
Studenten und, wo zutreffend, deren Eltern, Agenten oder Gruppenleiter werden gebeten, das Zentrum bei Abwesenheit so früh wie möglich zu informieren. Die folgenden Verfahren gelten:
| Situation | Verfahren |
|---|---|
| Krankheit | Das Zentrum muss mindestens 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn informiert werden. Das Fehlen wird als entschuldigt vermerkt. Bei Krankheit von 3 oder mehr Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. |
| Ferien während des Semesters sind ohne vorherige Absprache mit der Hauptgeschäftsstelle nicht gestattet. | |
| Abwesenheit ohne Benachrichtigung | Wenn der Student LiA nicht benachrichtigt, wird die Abwesenheit als unentschuldigt vermerkt und beeinflusst seine Anwesenheitsliste. |
Bei allen Schülern im Alter von 16 Jahren oder jünger werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten gemäß der Group Safeguarding and Prevent Policy und dem LiA-Addendum innerhalb von 24 Stunden über ein unerklärliches Fehlen benachrichtigt.
8. PROGRESSIVES VERFAHREN BEI UNZUREICHENDER ANWESENHEIT
Wenn die Anwesenheit eines Schülers nachlässt, wird das folgende gestufte Verfahren befolgt:
Die Zuschauerzahl sinkt unter 83%
Der Schüler wird persönlich oder durch eine Mitteilung seines Klassenleiters/Lehrers darüber informiert, dass seine Anwesenheit Anlass zur Sorge gibt, wobei er an die Mindestanforderung von 80% erinnert wird.
Die Anwesenheit fällt unter 80% (ohne Genehmigung)
Es wird eine mündliche Verwarnung ausgesprochen und in der Akte des Schülers vermerkt.
Anwesenheitsquote unter 80% und seit der mündlichen Verwarnung weiter sinkend oder 3 aufeinanderfolgende Tage unentschuldigtes Fehlen
Es wird eine schriftliche Abmahnung erteilt. Der/die Studierende wird zu einem Gespräch mit dem/der DoS/Zentrumsmanager/in vorgeladen, um seine/ihre unentschuldigten Abwesenheiten zu erklären. Die Abmahnung wird zu seiner/ihrer Akte hinzugefügt.
Anwesenheitsquote unter 80% und seit der ersten schriftlichen Verwarnung weiter sinkend oder weitere drei aufeinanderfolgende Tage unentschuldigtes Fehlen
Es wird eine zweite schriftliche Abmahnung erfolgen. Der Studierende wird erneut zu einem Gespräch mit dem DoS/Zentrumsmanager einbestellt. Seine Eltern und/oder sein Vertreter werden darüber informiert, dass dies seine letzte Abmahnung ist. Ein Anwesenheitsvertrag wird von einem Mitglied der Zentrale ausgestellt, der die fortan erforderlichen Anwesenheitsbedingungen formell darlegt. Jede weitere unentschuldigte Abwesenheit kann zum Ausschluss ohne Rückerstattung führen.
10 aufeinanderfolgende Tage unentschuldigtes Fehlen
Das britische Innenministerium wird darüber informiert, dass der Student gegen die Bedingungen seines Visums verstoßen hat. Der Student wird gebeten, die Schule zu verlassen, und seine Eltern und/oder sein Agent werden benachrichtigt. Studenten mit einem Tier 4 Visum werden aufgefordert, das Land umgehend zu verlassen.
9. ANWESENHEITSVEREINBARUNG
Wenn ein Schüler die Stufe einer zweiten schriftlichen Abmahnung erreicht hat, wird eine Anwesenheitsvereinbarung ausgestellt. Dies ist ein formelles Dokument, das vom Schüler und einem Mitglied der Zentrale unterzeichnet wird. Es legt schriftlich fest, dass:
- Der Student erkennt an, dass seine Anwesenheit nicht dem erforderlichen Niveau entspricht, dass dies inakzeptabel ist und nicht fortgesetzt werden kann.;
- Von diesem Zeitpunkt an ist der Student verpflichtet, an jedem Unterricht teilzunehmen, es sei denn, das Hauptbüro hat eine genehmigte Abwesenheit erteilt;
- Jeder Verstoß gegen die Vereinbarung führt zur sofortigen Beendigung des Kurses ohne Rückerstattung der Kursgebühren und, falls zutreffend, der Unterkunftskosten;
- Das britische Innenministerium kann über die Kündigung informiert werden und wird eigenständig entscheiden, ob das Studentenvisum widerrufen werden soll.
10. SCHUTZ
Die Anwesenheitsüberwachung ist ein integraler Bestandteil der Schutzaufgaben von Language in Action. Jedes unerklärte oder unerwartete Fehlen muss als potenzielle Schutzbedenken behandelt und gemäß der Group Safeguarding and Prevent Policy und dem LiA-Nachtrag behandelt werden. Mitarbeiter müssen jedes derartige Fehlen unverzüglich und ohne Verzögerung dem DoS/Zentrumsmanager melden.