Politiken

Verhaltens- und Qualitätsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert am 25.06.2026

Einleitung

Diese Richtlinie legt die wichtigsten Verhaltensstandards fest, an die sich alle Mitarbeiter von Malvern und International, einschließlich der Mitarbeiter von „Language in Action“ und der Auftragnehmer, halten müssen. Die in dieser Richtlinie und im Disziplinarverfahren aufgeführten Verhaltensstandards sowie die Einzelheiten zu schwerwiegendem Fehlverhalten sind nicht als erschöpfend anzusehen.

Alle Personen, die im Namen von Malvern, International und „Language in Action“ handeln, sind verpflichtet, diese Richtlinie bei der Ausübung ihrer Aufgaben oder bei der Vertretung von Malvern und International in jeglicher anderen Funktion einzuhalten.

Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Sie sind verpflichtet, die von Malvern und International geforderten Verhaltensstandards einzuhalten und sich jederzeit angemessen zu verhalten.

Anwesenheit & Zeiterfassung

Sie müssen:

  • Beachten Sie die Regeln zur Meldung von Abwesenheiten, die in der Abwesenheitsrichtlinie festgelegt sind.
  • Kommen Sie pünktlich zur Arbeit und seien Sie zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit bereit, Ihre Arbeit aufzunehmen.
  • Bleiben Sie bis zu Ihrer vertraglich vereinbarten Feierabendzeit bei der Arbeit.
  • Holen Sie sich die Genehmigung des Managements, wenn Sie aus irgendeinem Grund später als Ihre vereinbarte normale Start- und Endzeit ankommen oder früher gehen möchten.

Malvern International behält sich das Recht vor, Ihnen keine Vergütung für Arbeitszeit zu zahlen, die aufgrund ungenauer Zeiterfassung verloren gegangen ist. Anhaltend ungenaue Zeiterfassung kann zu Disziplinarmaßnahmen führen.

Verhaltenskodex

Sie müssen:

  • Befolgen Sie zufriedenstellende Leistungsstandards bei der Arbeit.
  • Befolgen Sie alle angemessenen Anweisungen der Geschäftsleitung.
  • Kooperieren Sie voll und ganz mit Ihren Kollegen und dem Management.
  • Aufrechterhaltung akzeptabler Höflichkeitsstandards.
  • Behandle jeden mit Würde und Respekt.
  • Ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen, um das öffentliche Ansehen von Malvern International zu schützen und die positiven Beziehungen zu allen Personen und Organisationen, die mit Malvern International in Verbindung stehen, aufrechtzuerhalten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie sich so verhalten, dass keine rechtswidrige Diskriminierung vorliegt.
  • Halten Sie sich an die Betriebsrichtlinien und -verfahren von Malvern und International.
  • Kleiden Sie sich entsprechend Ihrer Rolle.

Flexibilität

Sie müssen möglicherweise kurzfristig zusätzliche Arbeitsstunden leisten, je nach den Bedürfnissen des Unternehmens. Sie müssen möglicherweise auch angemessene Aufgaben außerhalb Ihres üblichen Aufgabenbereichs übernehmen und an anderen Orten als Ihrem üblichen Arbeitsplatz arbeiten.

Verhalten bei der Vertretung von Malvern International

Grundsätzlich ist das Verhalten außerhalb der regulären Arbeitszeiten eine persönliche Angelegenheit und betrifft die Organisation nicht direkt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, wie zum Beispiel:

  • Bei Büropartys oder anderen arbeitsbezogenen gesellschaftlichen Anlässen oder Zusammenkünften.
  • Bei gesellschaftlichen Anlässen oder Veranstaltungen, die von Dritten organisiert werden und zu denen Sie in Ihrer Eigenschaft als Vertreter von Malvern International eingeladen wurden.
  • Während ich geschäftlich für Malvern International tätig war.

Bei diesen Anlässen wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich angemessen und verantwortungsbewusst verhalten und dabei bedenken, dass Sie Malvern International vertreten. Sie werden ausdrücklich angewiesen, bei solchen Veranstaltungen, bei denen Sie das Steuer übernehmen, keinen Alkohol zu konsumieren.

Sollte Ihr Verhalten den Ruf von Malvern International schädigen, werden Sie einem Disziplinarverfahren unterzogen. Ein solches Verhalten kann als grobes Fehlverhalten angesehen werden und disziplinarische Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen.

Außerordentliche Tätigkeiten und andere Beschäftigungen

Es ist Ihnen untersagt, außerhalb Ihrer Beschäftigung bei Malvern International Tätigkeiten auszuüben, die vernünftigerweise als Konkurrenz zum Unternehmen ausgelegt werden könnten. Sie sind verpflichtet, vor der Aufnahme einer weiteren Beschäftigung während Ihrer Anstellung bei Malvern International die Genehmigung der Geschäftsleitung einzuholen, es sei denn, Sie haben einen Null-Stunden-Vertrag.

Anlagevermögen und Sachanlagen

Es ist Ihnen nicht gestattet, Eigentum oder Ausrüstung der Organisation für private Zwecke zu nutzen oder Eigentum oder Ausrüstung aus den Räumlichkeiten zu entfernen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen genehmigter geschäftlicher Tätigkeiten oder mit Genehmigung der Geschäftsleitung. Dies schließt die Nutzung von Räumlichkeiten von Malvern oder International als Postanschrift ein. Alle Lieferungen an Räumlichkeiten von Malvern oder International, die nicht genehmigt wurden, werden an den Absender zurückgeschickt oder gemäß der DSGVO entsorgt.

Sollten Sie Eigentum von Malvern International entweder durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Fahrlässigkeit beschädigt haben, behält sich die Organisation das Recht vor, einen Abzug von Ihrem Gehalt in Höhe des Wertes des beschädigten Eigentums vorzunehmen.

Bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses müssen Sie sämtliches Eigentum, wie beispielsweise Schlüssel, Laptops, Mobiltelefone und Dokumente sowie alle sonstigen Gegenstände, die Malvern International gehören, zurückgeben.

Persönliches Eigentum

Sie sind allein für die Sicherheit Ihrer persönlichen Gegenstände auf dem gesamten Gelände von Malvern und International verantwortlich und sollten sicherstellen, dass Ihre persönlichen Gegenstände jederzeit an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Sollten Sie einen verlorenen Gegenstand finden, sind Sie verpflichtet, die Geschäftsleitung unverzüglich zu informieren.

Besprechungen

Die Organisation sorgt in der Regel dafür, dass bei allen formellen Sitzungen ein Kurzprotokoll angefertigt wird. Es entspricht nicht der Richtlinie von Malvern International, Sitzungen auf andere Weise (z. B. digital, durch Tonaufnahmen oder Fotos) aufzuzeichnen. Sie (oder eine Sie begleitende Person) dürfen ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung der Organisation keine Sitzung aufzeichnen. Soll eine Sitzung aufgezeichnet werden, müssen sich alle Beteiligten vorab damit einverstanden erklären. Auf Anfrage wird eine Kopie des Protokolls bzw. der Aufzeichnung zur Verfügung gestellt (gemäß DSGVO).

Politikgenehmigung

Datum Version
September 2025 2
Autor: Kelly McGrath, Leiterin der Personalabteilung Überprüfungsdatum: September 2027
Genehmigt vom Chief Executive Officer
Richard Mace: