Politiken

Beschwerdepolitik und -verfahren für Studenten

1. zweck und Anwendungsbereich

Dieses Dokument enthält die Verfahren für Studentenbeschwerden.

Der Anwendungsbereich der Verfahren beschränkt sich auf Beschwerden in Bezug auf die Erfahrungen der Studierenden am LIA, einschließlich der angebotenen Dienstleistungen und Einrichtungen.

2.Grundsätze

2.1 Die Schüler können von jeder Person, die sie wünschen, Informationen, Rat und Hilfe bei der Einreichung einer Beschwerde verlangen. In jeder Phase hat der Schüler das Recht, sich von einer anderen Person begleiten/vertreten zu lassen, die im Namen des Schülers sprechen kann, wenn er dies wünscht.

2.2 Die LIA begrüßt Kommentare und Vorschläge von Studenten, wie die Schule ihre Effektivität erhöhen und/oder ihren Service verbessern könnte. Die Studierenden sind aufgefordert, Vorschläge zu machen.

2.3 Die Schule ist sich darüber im Klaren, dass sich Schüler von Zeit zu Zeit über Einrichtungen oder Dienstleistungen beschweren können, die sie von ihren Mitarbeitern erhalten.

2.4 Diese Verfahren sollen den Schülern ein einfaches und verständliches Mittel an die Hand geben, mit dem sie sich mit Kommentaren, Vorschlägen und Beschwerden an die zuständigen Mitarbeiter wenden können.

2.5 Die Schule stellt sicher, dass der Service und die Betreuung eines Schülers, der eine Bemerkung, einen Vorschlag oder eine Beschwerde einreicht, in keiner Weise unter den ergriffenen Maßnahmen leidet, erwartet jedoch, dass die Schüler keine leichtfertigen oder ärgerlichen Beschwerden einreichen.

2.6 Die Schule wird die Vertraulichkeit von Kommentaren, Vorschlägen und Beschwerden so weit wie möglich wahren. Der Dienstleister sollte jedoch in der Regel darüber informiert werden, dass eine Beschwerde eingereicht wurde und dass sie untersucht wird.

2.7 Der vorstehende Absatz berührt in keiner Weise die bestehenden Verfahren zur Behandlung von Disziplinarangelegenheiten des Personals.

3. das Beschwerdeverfahren

3.1. Informelle Phase (siehe 2.1 oben):

Wir hoffen, dass viele Probleme normalerweise informell und im Geiste der Schlichtung gelöst werden können, ohne dass ein förmliches Verfahren eingeleitet werden muss. In einem ersten Schritt sollte ein Schüler, der mit der Dienstleistung, die er erhalten hat, unzufrieden ist, versuchen, die Angelegenheit mit seinem Lehrer oder dem Studiendirektor/dem akademischen Leiter oder mit dem Leiter der Aktivitäten/dem Aktivitätsmanager und dem Wohlfahrtsbeauftragten/dem Zentrumsleiter zu klären. In vielen Fällen kann diese Person am besten auf die Beschwerde reagieren. Wenn die Antwort auf die informelle Beschwerde jedoch nicht zufriedenstellend ist, hat der Schüler das Recht, das unten beschriebene formelle Beschwerdeverfahren zu nutzen. Ein Student sollte dieses formelle Beschwerdeverfahren nur dann in Anspruch nehmen, wenn er/sie der Meinung ist, dass die Beschwerde zu schwerwiegend ist, um informell behandelt zu werden, oder wenn er/sie mit den Ergebnissen der informellen Gespräche unzufrieden ist.

3.2. Schulstufe:

Wenn der Student eine formelle Beschwerde im Rahmen dieser Verfahren einreichen möchte, muss er sich an den Zentrumsleiter wenden, der ihm ein Beschwerdeformular aushändigt, das er ausfüllen muss.

Schriftliche Beschwerden, die den Zentrumsleiter betreffen, sind an das Hauptbüro von Language in Action zu richten, direkt per E-Mail oder auf dem im Zentrum erhältlichen Beschwerdeformular.

Der Zentrumsleiter wird normalerweise innerhalb von 48 Stunden persönlich auf das Schreiben des Schülers antworten. Wenn der Zentrumsleiter der Meinung ist, dass die Beschwerde einer weiteren Untersuchung bedarf, wird er dem Studenten (oder seinem Vertreter) erklären, wie die Beschwerde bearbeitet wird. Die Beschwerde wird umfassend untersucht (normalerweise wird der Student auch eingeladen, die Beschwerde persönlich zu besprechen) und der Student erhält normalerweise innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Antwort.

Wenn der Schüler mit der erhaltenen Antwort zufrieden ist und die Beschwerde nicht weiter verfolgen möchte, werden die aus der Beschwerde gewonnenen Informationen zur Verbesserung der von der Schule erbrachten Dienstleistungen verwendet.

3.3. Einsprüche

Wird die Beschwerde nicht innerhalb von 5 Tagen gelöst oder ist sie für den Schüler nicht zufriedenstellend, sollte er sich an die Zentrale von Sprache in Aktion wenden.

Die Hauptverwaltung wird die Beschwerde untersuchen (normalerweise wird der Student eingeladen, die Beschwerde persönlich mit ihm oder einer von ihm benannten Person zu besprechen) und der Student erhält normalerweise innerhalb von drei Arbeitstagen eine schriftliche Antwort.

Wenn der Schüler mit der erhaltenen Antwort zufrieden ist und die Beschwerde nicht weiter verfolgen möchte, werden die aus der Beschwerde gewonnenen Informationen zur Verbesserung der von der Schule erbrachten Dienstleistungen verwendet.

Ist der Student mit der Antwort nicht zufrieden, beruft der Direktor eine Sitzung des Beschwerdeausschusses ein. Vor der Sitzung wird der geschädigte Schüler über sein Recht informiert, sich bei der Anhörung vertreten zu lassen.

3.3.1 Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses

Kein Mitglied des Beschwerdeausschusses darf zuvor mit dem Fall in Verbindung gestanden haben. Der Beschwerdeausschuss setzt sich zusammen aus:

  • Der Beschwerdeführer
  • Ein Mitglied des Verwaltungsrats oder der Direktor oder der Betriebsleiter oder der akademische Leiter oder der Personalleiter (je nach Fall)
  • Ein Studentenvertreter
  • Eine Lehrkraft

3.3.2 Mandat für die Einlegung von Beschwerden

Das Mandat des Beschwerdeausschusses lautet wie folgt:

  • Prüfung von Beschwerden von Schülern in Bezug auf ihre Erfahrungen an der Schule, einschließlich der von den Schulen oder Unterstützungsabteilungen bereitgestellten Dienstleistungen und Einrichtungen.
  • Er berichtet dem Verwaltungsrat und den Studentenvertretern gegebenenfalls über seine Entscheidungen.

3.4. Endgültige Rechtsmittel

Wenn der Schüler mit den Ergebnissen der Berufungsphase nicht zufrieden ist, wird er ermutigt, sich an die Akkreditierungsstellen der Schule zu wenden:

  • Der Britische Rat: British Council Customer Service UK, Bridgewater House, 58 Whitworth Street, Manchester, M1 6BB
  • Die unabhängige Schulaufsichtsbehörde: C A P House, 9-12 Long Ln, London EC1A 9HA

ANHANG: PROTOKOLL FÜR SITZUNGEN EINES BESCHWERDEAUSSCHUSSES

  • Der Vorsitzende bestätigt den Parteien die Art der Beschwerde.
  • Der Vorsitzende fordert den geschädigten Studenten (oder seinen Vertreter) auf, seine Argumente zur Unterstützung der Beschwerde vorzutragen und etwaige Zeugen zur Unterstützung der Beschwerde zu benennen.
  • Der Ausschuss kann über den Vorsitzenden jederzeit Fragen an den Studenten und/oder den Vertreter und/oder seine(n) Zeugen stellen.
  • Der Vorsitzende fordert die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, auf, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen und etwaige Zeugen zur Unterstützung der Stellungnahme zu benennen.

  • Der Ausschuss kann über den Vorsitzenden jederzeit Fragen an die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, und an deren Zeugen stellen.

  • Der Vorsitzende bittet den Studenten (oder den Vertreter), der die Beschwerde vorbringt, seinen Fall zusammenzufassen.

  • Der Vorsitzende bittet die Person, gegen die die Beschwerde vorgebracht wurde, ihren Fall zusammenzufassen.

  • Die Parteien werden gebeten, die Sitzung zu verlassen, und der Ausschuss prüft die angehörten Beweise und kann zu diesem Zeitpunkt beschließen, die Anhörung zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzuberufen, um weitere Beweise oder Gutachten von anderen Parteien einzuholen. Sollte dies der Fall sein, werden alle Parteien zu der neu anberaumten Sitzung eingeladen.

  • Der Vorsitzende gibt die Entscheidung des Ausschusses entweder durch eine Zusammenkunft der Parteien oder schriftlich bekannt. Das Ergebnis der Anhörung wird innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich bestätigt.