Politiken

Mitarbeiterkodex für die Arbeit mit Minderjährigen

Zuletzt aktualisiert am 15.05.2026

 

Abteilung  

Sprache in Aktion 

Implementierungsdatum  

15th Mai 2026 

Offizieller Name der Politik  

Verhaltenskodex für Mitarbeiter im Umgang mit Minderjährigen (v1.0)

Letzte Überprüfung/Aktualisierung  

15th Mai 2026 

Richtlinienverantwortlicher  

Adam Ennis (Leiter der Jugendabteilung) 

Datum der Genehmigung  

15th Mai 2026 

Richtlinien-Genehmiger

Emiliano Sallustri (Geschäftsführer ELT – Benannter Leitender Schutzbeauftragter) 

Nächste Überprüfung

15th Mai 2027

 

Mitarbeiterkodex für die Arbeit mit Minderjährigen

  1. Zweck und Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex legt die Verhaltensstandards fest, die von allen Mitarbeitern von Language in Action (LiA) und allen, die von LiA beauftragt werden, bei der Arbeit mit Schülern unter 18 Jahren erwartet werden. Er gilt für alle Umgebungen – Klassenzimmer, Wohnunterkünfte, Ausflüge, Aktivitäten, Transfers und Online – und zu allen Zeiten während des Programms, sowohl im Dienst als auch außerhalb des Dienstes.

Sie ergänzt die Verhaltens- und Standardsrichtlinie „Malvern International“ und unterliegt der Konzernrichtlinie zum Schutz und zur Prävention sowie dem Anhang zur operativen Umsetzung der LiA-Richtlinie zum Schutz und zur Prävention. Die Gruppenleiter der Agenturen unterliegen einem eigenen Verhaltenskodex, den sie bei ihrer Ankunft unterzeichnen und der mit diesem Dokument im Einklang steht.

  1. Vertrauensstellung

Alle Mitarbeiter von LiA befinden sich in einer Vertrauensposition in Bezug auf die ihnen anvertrauten Schüler. Mitarbeiter dürfen ihre Position niemals nutzen, um unangemessene Beziehungen zu Schülern aufzubauen, und müssen stets im besten Interesse jedes Schülers handeln und als solche wahrgenommen werden. Alle Mitarbeiter unterzeichnen vor Arbeitsbeginn eine Einverständnisserklärung zur Eignung für die Arbeit mit Kindern und absolvieren vor der Arbeit mit Schülern eine Schulung zur Kinderschutzgrundsätze auf dem für ihre Tätigkeit erforderlichen Niveau.

  1. Verhaltensrichtlinien

Alle Mitarbeiter, die mit Minderjährigen arbeiten, müssen die folgenden Standards einhalten:

  • Körperlicher Kontakt: Halten Sie körperlichen Kontakt auf das für die Situation angemessene Minimum beschränkt (z. B. Erste Hilfe, Sicherheit). Setzen Sie körperlichen Kontakt niemals als Bestrafung, zum Toben oder zum Spielen ein.
  • Eins-zu-eins-Situationen: Vermeiden Sie es, mit einem Schüler allein in einem unbeaufsichtigten oder geschlossenen Raum zu sein. Wenn ein privates Gespräch erforderlich ist, nutzen Sie einen sichtbaren oder offenen Bereich; bei jedem formellen Gespräch mit einer Person unter 18 Jahren muss eine zweite erwachsene Person anwesend sein.
  • Studentenzimmer: Betreten Sie Studentenzimmer nicht allein, außer in Notfällen oder bei offensichtlichem Schutzbedarf; nach Möglichkeit sollte ein anderes Mitglied des Personals anwesend sein oder informiert werden.
  • Kommunikation: Kommunizieren Sie mit Studierenden nur über die offiziellen LiA-Kanäle. Geben Sie niemals persönliche Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder persönliche Social-Media-Konten an Studierende weiter und akzeptieren oder senden Sie keine Freundschafts- oder Folgeanfragen über persönliche Konten.
  • Bilder: Fotografieren oder filmen Sie Schüler nur, wo dies gestattet ist, auf autorisierten Geräten und über offizielle Kanäle, im Einklang mit der E-Safety- und Cyber-Mobbing-Richtlinie und den Einverständniserklärungen.
  • Geschenke und Bevorzugung: Geben Sie einzelnen Schülern keine persönlichen Geschenke und zeigen Sie keine Bevorzugung; jede Form der Belohnung muss Teil des offenen Programms sein.
  • Kontaktaufnahme außerhalb des Programms: Vereinbaren Sie keine Treffen mit Studierenden außerhalb des Programms und pflegen Sie nach Ende des Programms keinen Kontakt zu Studierenden.
  • Alkohol, Rauchen und Drogen: Seien Sie niemals unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, während Sie für Schüler verantwortlich sind, in Übereinstimmung mit der Drogen- und Alkoholrichtlinie; rauchen oder dampfen Sie nicht in Anwesenheit von Schülern.
  • Sprache und Verhalten: Verwende jederzeit angemessene Sprache; mache niemals anzügliche, diskriminierende oder herabwürdigende Bemerkungen gegenüber oder über einen Schüler, selbst im Scherz.
  1. Berichterstattung über Bedenken und Anschuldigungen

Jede Besorgnis über das Verhalten eines Mitarbeiters gegenüber einem Schüler – einschließlich geringfügiger Bedenken – muss unverzüglich über die in der LiA Safeguarding Addendum (Abschnitt 8) festgelegte Kette für die Meldung von Sicherungsfällen weitergeleitet werden: stellvertretender DSL des Zentrums, dann der LiA Designated Safeguarding Lead. Bedenken dürfen niemals informell auf Centre-Ebene behandelt werden.

Vorwürfe, dass ein Mitarbeiter ein Kind geschädigt haben könnte oder sich auf eine Weise verhalten hat, die auf ein potenzielles Risiko für Schäden hindeutet, werden vom DSL behandelt, der die zuständige zuständige lokale Behördenbeauftragte (LADO) innerhalb eines Arbeitstages verweist, wenn die Schwelle für Schäden erreicht ist, in Übereinstimmung mit dem LiA Safeguarding Addendum und KCSIE 2025. Mitarbeiter können auch die Richtlinie zur Offenlegung im öffentlichen Interesse (Whistleblowing-Richtlinie) nutzen, wenn sie der Meinung sind, dass eine Bedenken nicht berücksichtigt wird.

Mitarbeiter müssen dem DSL unverzüglich alles in ihrem eigenen Leben melden, was ihre Eignung zur Arbeit mit Kindern beeinträchtigt (einschließlich Verwarnungen, Anklagen oder Verurteilungen, die während der Anstellung erfolgen).

  1. Verstöße gegen dieses Gesetz

Ein Verstoß gegen diesen Kodex stellt einen Disziplinarverstoß dar und wird gemäß dem Disziplinarverfahren „Malvern International“ geahndet; schwerwiegende Verstöße können ein grobes Fehlverhalten darstellen und zur Kündigung sowie gegebenenfalls zur Meldung an die zuständigen Behörden und den Disclosure and Barring Service führen.

  1. Verwandte Dokumente
  • Gruppenrichtlinie zu Kinderschutz und Prävention sowie Zusatzdokument zur operativen Umsetzung von Kinderschutz und Prävention durch LiA
  • Verhaltens- und Qualitätsrichtlinie
  • E-Sicherheits- und Cybermobbing-Richtlinie und -Verfahren
  • Drogen- und Alkoholrichtlinie
  • Richtlinie zur Offenlegung von Interessen (Whistleblowing)
  • Eignungserklärung für die Arbeit mit Kindern