| Dokumenttitel | Richtlinie zur Betreuung von Studierenden |
| Organisation | Sprache in Aktion (Malvern International) |
| Version | 2.0 |
| Ausgabedatum | Mai 2026 |
| Überprüfungsdatum | Mai 2027 |
| Politik Besitzer | Leiter der Abteilung Junioren |
| Genehmigt von | Benannte Schutzbeauftragte |
1. ÜBERBLICK UND ZIELE
Language in Action setzt sich für die Sicherheit und das Wohlergehen aller Schüler unter 18 Jahren während ihres gesamten.
Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass alle Schüler jederzeit angemessen beaufsichtigt werden, dass die Beaufsichtigungsregelungen dem Alter und den Bedürfnissen der Schülergruppen entsprechen und dass alle Mitarbeiter und Agenturpartner ihre Verantwortlichkeiten klar verstehen.
2. UMFANG
Diese Richtlinie gilt für alle Language in Action-Programme, an denen Schüler unter 18 Jahren beteiligt sind, und zwar für alle Zentren und alle Programmart (Sommer-, Ganzjahres- und alle anderen Unterkunfts- oder Tagungsangebote). Sie umfasst alle Umgebungen, in denen sich Schüler aufhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Klassenzimmer, Wohneinrichtungen, Ausflüge, soziale Aktivitäten und Freizeit.
3. BETREUUNGSVERHÄLTNISSE
Language in Action stellt sicher, dass bei allen Aktivitäten mit Schülern unter 18 Jahren mindestens ein Mitarbeiter (einschließlich der Gruppenleiter) pro 15–20 Schüler anwesend ist.
Die Verhältnisse werden je nach Art der Aktivität, der Altersgruppe und den individuellen Bedürfnissen der Schüler angepasst. Für Exkursionen außerhalb des Geländes gilt das gleiche Mindestverhältnis. Bei risikoreicheren Aktivitäten oder Gruppen mit jüngeren Schülern kann nach Ermessen des Center Managers nach einer Risikobewertung ein strengeres Verhältnis von 1:10 angewendet werden. Wenn ein Schüler einen besonderen Bildungsbedarf oder eine Behinderung hat, wird ein zusätzlicher Mitarbeiter zugewiesen, der während seines gesamten Aufenthalts die entsprechende Unterstützung leistet.
4. KLASSENRÄUME
Die maximale Klassengröße beträgt 18 Schüler. Einer verantwortlichen erwachsenen Person ist jederzeit pro Klasse zugewiesen. Wenn ein Schüler die Klasse ohne Erlaubnis verlässt, muss der Lehrer sofort einen Kollegen alarmieren, um sicherzustellen, dass sowohl die Klasse als auch der Schüler beaufsichtigt bleiben.
5. Wohnunterkunft
Alle Wohneinheiten werden von geschultem Personal beaufsichtigt, das rund um die Uhr verfügbar ist. Während der Tages- und Abendstunden ist das Personal in und um die Unterkunft im Dienst. Während der Nachtstunden ist ein bestimmtes Personalmitglied im Dienst und jederzeit zur Reaktion auf Notfälle bereit. Die Schlafarrangements des Personals stellen sicher, dass jederzeit mindestens ein ausgebildeter Erwachsener während der gesamten Nacht erreichbar und vor Ort ist. Die Kontaktdaten des diensthabenden Personals werden allen Studenten bei der Ankunft zur Verfügung gestellt.
6. AUSFLÜGE UND AKTIVITÄTEN AUSSERHALB DES GELÄNDES
Das Mindestbetreuungsverhältnis von 1:15–20 gilt für alle außerschulischen Ausflüge und Aktivitäten. Bei Ausflügen mit höherem Risiko oder größerer Komplexität wird das Verhältnis im Rahmen der Ausflugsrisikobewertung überprüft und gegebenenfalls erhöht. Alle Ausflugsleiter führen eine Liste mit Notfallkontakten und werden vor der Abreise über die Richtlinie für vermisste und nicht auffindbare Schüler informiert.
7. SOZIALPROGRAMM UND FREIZEIT
Bei strukturierten sozialen Programmaktivitäten gelten die üblichen Aufsichtsverhältnisse. Während der ausgewiesenen Freizeit halten sich die Schüler innerhalb der bei der Einführung mitgeteilten vereinbarten Grenzen. Mitarbeiter sind durchgehend anwesend und erreichbar.
Die Stufe der erlaubten selbstständigen Bewegung ist altersgerecht: Schüler unter 16 Jahren werden jederzeit beaufsichtigt, während 16- und 17-Jährige, vorbehaltlich einer Risikobewertung und des gewählten Programms, ein begrenztes Maß an selbstständiger Bewegung auf dem Campus oder in der näheren Umgebung haben können. Alle Regelungen für die Freizeit werden den Schülern und Gruppenleitern bei der Einführung klar mitgeteilt.
8. 16- UND 17-JÄHRIGE SCHÜLER
Je nach gewähltem Programm können 16- und 17-jährige Schüler nur eine begrenzte direkte Aufsicht durch das LiA-Personal haben, was ihrem Alter und der Risikobewertung des Programms entspricht. Jede reduzierte Aufsicht wird dokumentiert und im Voraus an Eltern und Agenten kommuniziert.
9. FEHLENDE UND NICHT ERFASSTE SCHÜLER
Für den Fall, dass ein Schüler während einer Aktivität oder eines Ausflugs nicht aufgefunden werden kann, wird unverzüglich die Richtlinie für vermisste und nicht auffindbare Schüler aktiviert. Dies beinhaltet die Benachrichtigung des Zentrumsleiters, eine systematische Suche am letzten bekannten Standort, die Kontaktaufnahme mit dem Schüler per Telefon und, wenn der Schüler nicht innerhalb einer festgelegten Frist gefunden wird, die Benachrichtigung des DSL, der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Schülers sowie der Polizei.
10. KOMMUNIKATION MIT ELTERN UND VERTRETERN
Eltern und Agenten werden über die Aufsichtsregelungen von Language in Action im Rahmen der Informationen vor der Ankunft informiert, die vor Beginn jedes Programms versandt werden. Dies beinhaltet Einzelheiten zur Personalverfügbarkeit, zu Notfallkontakten und zu den Grenzen, innerhalb derer sich die Schüler in ihrer Freizeit bewegen dürfen. Änderungen der Aufsichtsregelungen während des Aufenthalts eines Schülers werden umgehend den zuständigen Ansprechpartnern mitgeteilt.
11. Personalüberprüfung und Schutz
Alle LiA-Mitarbeiter, die Aktivitäten oder Ausflüge leiten, verfügen über relevante Erfahrung in der Arbeit mit Minderjährigen, besitzen eine gültige DBS-Überprüfung und haben zwei Referenzen vorgelegt. Alle Dokumente werden im Original überprüft und in die Mitarbeiter-Hauptakte hochgeladen.
Agenturen sind verpflichtet, eine Erklärung zu unterzeichnen, die bestätigt, dass ihre Gruppenleiter und Begleitpersonen im Rahmen des Zulassungsverfahrens die notwendigen Überprüfungen für die Arbeit mit Minderjährigen durchlaufen haben. Bei Ankunft erhalten alle Mitarbeiter der Agentur eine Kopie der "Group Safeguarding and Prevent Policy" und des LiA-Anhangs, werden in deren Inhalt eingewiesen und unterzeichnen sowohl einen Verhaltenskodex als auch eine Selbstauskunft zur Eignung für die Arbeit mit Kindern.
12. RISIKOBEWERTUNGEN
Risikobewertungen wurden für alle Hauptstandorte, Aktivitäten vor Ort und Ausflüge außerhalb des Geländes durchgeführt. Diese werden jährlich überprüft und bei Einführung eines neuen Veranstaltungsortes, einer neuen Aktivität oder einer wesentlichen Programmänderung aktualisiert. Risikobewertungen stehen Inspektoren und relevanten Mitarbeitern auf Anfrage zur Verfügung.
Feedback und weitere Informationen
Language in Action begrüßt jedes konstruktive Feedback zu dieser und allen anderen Schulrichtlinien. Für weitere Informationen oder Feedback wenden Sie sich bitte an den Abteilungsleiter unter adam.ennis@malvernplc.com