1. EINLEITUNG
1.1 ERKLÄRUNG DER ABSICHT
Eine Person unter 18 Jahren wird nach englischem Recht als Kind bezeichnet. Die Schule ist gesetzlich verpflichtet, Schüler unter 18 Jahren vor Missbrauch zu schützen und jeden Verdacht oder jede Anschuldigung von Missbrauch zu melden. Diese Gesetzgebung zum Schutz von Kindern ist dargelegt in Das Kindergesetz (1989) und (2004), und Gesetz zum Schutz schutzbedürftiger Gruppen von 2006. Die DfE-Leitlinien "Keeping Children Safe in Education" (neu herausgegeben im September 2016) und das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung und Sicherheit (2015) fließen ebenfalls in diese Politik ein.
Language in Action, Teil von Malvern International, setzt sich dafür ein, dass alle Schüler, insbesondere diejenigen unter 18 Jahren, in einer sicheren Umgebung lernen können. Der Schutz ist die allgemeine Sorgfaltspflicht des Unternehmens gegenüber allen Schülern unter 18 Jahren, die sich "wie fürsorgliche Eltern verhalten würden". Dies gilt für alle Mitarbeiter und Erwachsenen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Organisation Kontakt zu unter 18-Jährigen haben, einschließlich der Gruppenleiter, die alle diese Richtlinie erhalten und gebeten werden, sich mit ihr vertraut zu machen.
Alle Mitarbeiter erhalten eine für ihre Rolle relevante Schulung und werden über die Rolle des designierten Schutzbeauftragten (Designated Safeguarding Lead, DSL) und die Person, die diese Rolle innerhalb der Organisation innehat, aufgeklärt: Daniele Pluchino (stellvertretender Abteilungsleiter) Kinderschutz bedeutet Schutz vor Missbrauch, der Vernachlässigung, körperlichen, emotionalen und sexuellen Missbrauch umfasst.
Language in Action arbeitet mit geschlossenen Gruppen von Oberstufenschülern. In diesem Jahr wurde das Höchstalter auf 21 Jahre angehoben, da Schüler, die in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen von Programmen der italienischen Regierung an Junior-Zentren teilnehmen sollten und aufgrund der Pandemie nicht teilnehmen konnten, die Möglichkeit erhalten, an dem Programm teilzunehmen, obwohl sie nicht mehr in der High School sind.
Die Schüler werden wie folgt auf die Klassenräume aufgeteilt: Gruppen für 12- bis 16-Jährige; Gruppen für 14- bis 17-Jährige; 16-Jährige und Ältere können in Malvern House London an den Kursen für Erwachsene teilnehmen, die je nach Programm in begrenztem Umfang von LiA-Mitarbeitern betreut werden.
Die über 18-Jährigen aus dem italienischen System, die an LiA-Programmen teilnehmen, dürfen nicht in Klassen und Wohnungen mit Schülern unter 16 Jahren untergebracht werden; dies geschieht nur in Ausnahmefällen, z. B. in einer geschlossenen Gruppe von Klassenkameraden, die aus derselben Schulgruppe kommen, in der einige Schüler während ihres Aufenthalts 18 Jahre alt werden.
1.2 ZIELE
- Klare Richtlinien und Verfahren für alle Aspekte des Aufenthalts der Schüler in den Zentren von Language in Action, einschließlich der Unterbringung und aller Aktivitäten außerhalb des Geländes.
- Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter und Erwachsenen, die mit unseren Schülern in Kontakt kommen, mit unserer Sicherheits- und Kinderschutzpolitik vertraut sind, die auch unseren Verhaltenskodex und die Meldeverfahren umfasst.guage in Action
- Sicherstellen, dass alle Schüler unter 18 Jahren und ihre Eltern über unsere Richtlinien und die verschiedenen Unterstützungsdienste, die ihnen zur Verfügung stehen, informiert sind.
- Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter, die regelmäßig und unbeaufsichtigt mit Schülern unter 18 Jahren in Kontakt kommen, einschließlich des Verwaltungspersonals, durch den DBS (Disclosure and Barring Service) auf ihre Eignung überprüft werden und ein angemessenes Schutzniveau erhalten.
Klare Verfahren für die Überwachung des Wohlergehens von Schülern unter 18 Jahren sowie für das Vorgehen bei Problemen, die diese Schüler betreffen.
Festlegung von Grenzen und Erwartungen, um das Personal und alle Erwachsenen, die mit unseren Schülern in Kontakt kommen, vor einem Verhalten oder einer Handlung zu schützen, die missverstanden werden könnten.
- Klare Verwaltungsverfahren mit sicherer vertraulicher Aktenführung und regelmäßige, mindestens jährliche Überprüfung und Aktualisierung dieser Politik.
- Diese Politik legt den Anspruch auf Schutz für alle Schüler unter 18 Jahren fest, unabhängig von Hautfarbe, Ethnie, Nationalität, ethnischer oder nationaler Herkunft, Geschlecht, Familienstand, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen Unterschieden.
Obwohl diese Richtlinie speziell auf die Bedürfnisse von Schülern unter 18 Jahren zugeschnitten ist, sind einige der Inhalte auch für Schüler über 18 Jahren relevant, die als schutzbedürftige Erwachsene eingestuft werden können, wenn ihre Englischkenntnisse gering sind.
Einzelheiten zu den Maßnahmen und Verfahren zum Schutz von Schülern aller Altersgruppen vor Radikalisierung und Extremismus finden Sie in der Präventionspolitik von Language in Action.
1.3 VERHALTENSKODEX
Von allen Erwachsenen, die über unsere Organisation Kontakt zu Schülern unter 18 Jahren haben, wird erwartet, dass sie sich daran halten:
Behandeln Sie alle unter 18-Jährigen mit Würde und Respekt, ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Ethnie, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung.
Seien Sie sich bewusst, dass ein Schüler unter 18 Jahren nach britischem Recht ein Kind ist und dass der Erwachsene, der mit ihm Kontakt hat, eine Vertrauensstellung innehat.
Verhalten Sie sich dem Schüler gegenüber so, wie es ein "fürsorglicher Elternteil" tun würde. Unter 18-Jährige sind unterschiedlich reif und emotional entwickelt und können anfällig für Missbrauch sein.
Seien Sie aufgeschlossen für das, was die Schüler erzählen, und kümmern Sie sich umgehend um alle Anliegen, indem Sie die Verfahren von Language in Action befolgen.
- Seien Sie den Schülern jederzeit ein ausgezeichnetes Vorbild in Bezug auf ihr Verhalten und achten Sie darauf, wie sich Ihr Verhalten auf unter 18-Jährige auswirkt, die leicht beeinflusst werden können.
Der Sprachgebrauch sollte angemessen sein und die Kleidung sollte bescheiden sein. Vermeiden Sie das Rauchen in Gegenwart von Jugendlichen unter 18 Jahren und ermutigen Sie nicht zum Konsum von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Alkohol.
Vermeiden Sie zu jeder Zeit unangemessenen Körperkontakt oder Berührungen und kokettes Verhalten, das missverstanden werden könnte.
Seien Sie freundlich und unterstützend, aber wahren Sie eine angemessene "Distanz" zu einem Schüler unter 18 Jahren - suchen oder fördern Sie keine Freundschaft.
Nach dem Sexual Offences Act 2003 ist es eine Straftat, wenn ein Erwachsener, der eine Vertrauensstellung innehat, sexuelle Handlungen mit einem Schüler unter 18 Jahren vornimmt.
Beschränken Sie die Nutzung von Mobiltelefonen, sozialen Netzwerken und anderen Formen des digitalen/elektronischen Kontakts auf den Unterricht oder das Rahmenprogramm. Das Personal sollte keine persönlichen Nummern oder Kontaktinformationen weitergeben.
Persönliche Freundschaften auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht angebracht.
Vermeiden Sie es, mit einem Schüler unter 18 Jahren allein zu sein, insbesondere in einem geschlossenen Raum. Wenn möglich, sollte ein weiterer Erwachsener oder ein Mitglied des Personals anwesend sein, aber wenn es unvermeidlich ist, informieren Sie andere Erwachsene über alle Treffen und lassen Sie die Tür offen.
Die Privatsphäre von Kindern sollte jederzeit respektiert werden. Dies erfordert besondere Sorgfalt in Wohnunterkünften, wo Erwachsene den Schlaf-, Badezimmer-, Dusch- oder Toilettenbereich nicht betreten sollten, wenn Kinder sich ausziehen oder die Einrichtungen benutzen.
Unterstützen Sie keine extremistischen Ansichten oder Verhaltensweisen und melden Sie etwaige Beobachtungen einem leitenden Angestellten.
Melden Sie alle Bedenken bezüglich eines Schülers unter 18 Jahren dem Sozialbeauftragten Ihres Zentrums, der die Angelegenheit an den DSL weiterleitet, der die Angelegenheit gemäß unseren Verfahren untersucht und behandelt.
Bei Verdacht auf Kindesmissbrauch muss dies dem Wohlfahrtsbeauftragten Ihres Zentrums gemeldet werden, der es an den DSL weiterleitet, der die Anschuldigung untersucht und gegebenenfalls die zuständigen Behörden kontaktiert.
Das gesamte Leitungspersonal des Zentrums ist verpflichtet, an den wöchentlichen Sicherheitsbesprechungen mit dem Personal des Sommerzentrums und an den zweiwöchentlichen Besprechungen mit der DSL oder den stellvertretenden DSLs teilzunehmen.