Politiken

Drogen- und Alkoholrichtlinie

Zuletzt aktualisiert am 25.06.2026

Einleitung

Malvern, International und „Language in Action“ setzen sich dafür ein, allen unseren Mitarbeitern ein sicheres, gesundes und produktives Arbeitsumfeld zu bieten. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass alle unsere Mitarbeiter in der Lage sind, ihre Aufgaben sicher und effektiv in einem Arbeitsumfeld auszuführen, das frei von Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch ist.

Alle Mitarbeiter werden gebeten, arbeitsfähig zu erscheinen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können, und ihre Aufgaben sicher ohne Einschränkungen durch die Einnahme oder Nachwirkungen von Alkohol und/oder Drogen (ob verschreibungspflichtig, rezeptfrei oder illegal) zu erfüllen.

Wir sind uns bewusst, dass in bestimmten Fällen Drogen- und/oder Alkoholabhängigkeit als behandlungs- oder beratungspflichtig eingestuft wird. Daher ermutigen wir Mitarbeiter, die Schwierigkeiten mit Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen haben, aktiv, sich Hilfe zu suchen. Gegebenenfalls werden wir bei der Suche nach einer geeigneten, evidenzbasierten Behandlung unterstützen. In diesen Fällen gilt das Fehlzeitenverfahren des Unternehmens. Die Vertraulichkeit ist in diesen Fällen gewährleistet.

Diese Richtlinie ist kein Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags mit dem Unternehmen und kann von Zeit zu Zeit geändert werden.

Umfang und Zweck der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von Malvern International, einschließlich Language in Action, unabhängig von ihrer jeweiligen Funktion.

Der Zweck dieser Richtlinie ist es, das Bewusstsein für die Auswirkungen von Missbrauch von Drogen und Alkohol und seine wahrscheinlichen Symptome zu erhöhen und sicherzustellen, dass:

  • Alle Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung im Hinblick auf Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch und damit verbundene Probleme bewusst.
  • Mitarbeiter, die ein Problem mit Drogen und/oder Alkohol haben, werden ermutigt, sich vertraulich und frühzeitig Hilfe zu suchen, wenn sie das Gefühl haben, dass dies ihre Arbeit beeinträchtigen könnte.
  • Alle Mitarbeiter sind sich der möglichen Konsequenzen bewusst, falls sie bei der Arbeit oder in Vertretung des Unternehmens unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol stehen sollten.

Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz

Das Unternehmen erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie sich am Arbeitsplatz sowie bei berufsbezogenen Anlässen und gesellschaftlichen Veranstaltungen verantwortungsbewusst verhalten.

Unter keinen Umständen werden die Beschaffung, der Besitz oder der Konsum illegaler Drogen oder Substanzen toleriert, und die Polizei wird benachrichtigt. Ein solches Vergehen stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar und kann zur fristlosen Kündigung führen.

Suchen

Wir behalten uns das Recht vor, nach Drogen und/oder Alkohol zu suchen, wenn wir begründeten Anlass dazu haben. Gefundene Drogen oder Alkohol können eingezogen werden und disziplinarische Maßnahmen können die Folge sein.

Drogen- und Alkoholkontrollen

Wenn ein begründeter Verdacht auf Beeinträchtigung besteht, kann eine Person aufgefordert werden, einen Drogen- und/oder Alkoholtest durchzuführen. Die Weigerung dazu kann ein schweres Fehlverhalten darstellen.

Die Unternehmensgrenze für Alkohol liegt bei 22 mcg/100 ml Atemalkoholkonzentration. Die Grenze für Drogen ist ein positives Ergebnis.

Umgang mit Verdachtsfällen von Substanzmissbrauch

Wenn ein Vorgesetzter den Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht, findet ein klärendes Gespräch statt, in dem Unterstützungsmöglichkeiten, Überweisungen an entsprechende Stellen und weitere Maßnahmen besprochen werden.

Unterstützung bieten

  • Überweisung an Arbeitsmediziner oder Behandlungsdienste.
  • Freistellung zur Teilnahme an einer Behandlung.
  • Vorübergehende Anpassungen der Aufgaben, wo angebracht.

Leistungs- und Disziplinarangelegenheiten

Das Unternehmen erkennt Sucht als Gesundheitsproblem an, behält sich jedoch das Recht vor, in schwerwiegenden Fällen Disziplinarmaßnahmen, einschließlich einer Kündigung, zu ergreifen.

  • Inakzeptables Verhalten am Arbeitsplatz aufgrund von Substanzmissbrauch.
  • Absichtliche Missachtung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer.
  • Weigerung, sich einem Test zu unterziehen.
  • Weigerung, bei Unterstützungsmaßnahmen mitzuwirken.
  • Besitz, Abgabe, Handel, Verkauf oder Lagerung illegaler Substanzen.

Vertraulichkeit

Wir sind bestrebt, allen Mitarbeitern, die mit Drogen- und/oder Alkoholproblemen zu kämpfen haben, angemessene Vertraulichkeit zu gewährleisten, auch wenn ein gewisser Informationsaustausch erforderlich sein kann, um Unterstützung zu leisten oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Richtlinien-Genehmigung

Datum: September 2025Version 1
Autor: Kelly McGrath, Leiterin der PersonalabteilungÜberprüfungsdatum: September 2027
Genehmigt vom Chief Executive Officer
Richard Mace: