Abteilung | Sprache in Aktion | Implementierungsdatum | 15th Mai 2026 |
Offizieller Name der Politik | LiA Studenten Datenschutz Ergänzung (v1.0) | Letzte Überprüfung/Aktualisierung | 15th Mai 2026 |
Richtlinienverantwortlicher | Adam Ennis (Leiter der Jugendabteilung) | Datum der Genehmigung | 15th Mai 2026 |
Richtlinien-Genehmiger | Emiliano Sallustri (Geschäftsführer ELT – Benannter Leitender Schutzbeauftragter) | Nächste Überprüfung | 15th Mai 2027 |
Datenschutzbeilage für LiA-Studierenden-Daten
- Zweck und Geltungsbereich
Dieser Nachtrag wendet die Datenschutzrichtlinie „Malvern International“ gemäß DSGVO auf das Angebot von „Language in Action“ (LiA) für unter 18-Jährige an. Er behandelt die für die Arbeit mit Kindern spezifischen Datenkategorien, die Frage, wer die Datenschutzrechte im Namen der Schüler ausübt, sowie das Zusammenspiel von Datenschutzrecht und Kinderschutz. Er gilt für alle LiA-Mitarbeiter, Auftragnehmer und Agenturpartner und sollte in Verbindung mit der Konzernrichtlinie gelesen werden. Der Datenschutzbeauftragte (gdpr@malvernplc.com) bleibt Ansprechpartner für alle Anfragen, Beschwerden und Verstöße.
- Besondere Kategorien von Daten, die wir verarbeiten
Bei der Durchführung von Programmen für Minderjährige verarbeitet LiA routinemäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 der britischen DSGVO, einschließlich: Gesundheitsdaten (Allergien, medizinische Bedingungen, verschriebene Medikamente, Aufzeichnungen über Erste Hilfe und medizinische Vorfälle), Ernährungsbedürfnisse, die religiöse Überzeugungen offenlegen können, Schutz- und Betreuungsunterlagen sowie Bilder von Schülern.
Diese Daten werden unter den Bedingungen des erheblichen öffentlichen Interesses – Schutz von Kindern und gefährdeten Personen (Datenschutzgesetz 2018, Schedule 1, Part 2) – und in Notfällen zum Schutz lebenswichtiger Interessen eines Schülers verarbeitet. Gesundheitsinformationen, die vor der Ankunft im Rahmen des Anmeldevorgangs erhoben werden, werden nur mit den Mitarbeitern geteilt, die sie zur Gewährleistung der Sicherheit des Schülers benötigen (z. B. Centermanagement und Verpflegung bei Allergien). Sichtbare Allergie-Identifikat.
- Datenschutzrechte von Schülern unter 18 Jahren
Schüler verlieren ihre Datenrechte nicht, weil sie Kinder sind, und Eltern erwerben sie nicht automatisch. Jede Anfrage bezüglich der Daten eines Schülers – vom Schüler, einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten oder einem Bevollmächtigten – muss unverzüglich an den Datenschutzbeauftragten weitergeleitet werden, der die Identität und Befugnis des Anfragenden prüft, bevor er antwortet. In der Regel üben Eltern oder Erziehungsberechtigte die Rechte im Namen jüngerer Kinder aus, während ältere Schüler, die ausreichend reif sind, ihre eigenen Rechte ausüben können; der Datenschutzbeauftragte beurteilt dies von Fall zu Fall. Anfragen werden gesetzlich vorgeschrieben innerhalb eines Monats beantwortet.
- Informationsaustausch zum Schutz
Das Datenschutzrecht hindert die Weitergabe von Informationen zum Schutz von Kindern nicht. Die Angst vor einem Verstoß gegen die britische DSGVO darf niemals die Meldung oder Eskalation einer Kinderschutzangelegenheit gemäß "Keeping Children Safe in Education" (KCSIE) 2025 behindern.
Schutzmeldungen – an die DSL-Kette, den Local Authority Designated Officer (LADO), die Polizei, behördliche Dienste oder die Eltern und Erziehungsberechtigten eines Schülers – folgen der Group Safeguarding and Prevent Policy und dem LiA Safeguarding & Prevent Operational Implementation Addendum und erfordern keine Zustimmung der betroffenen Person. Solche Meldungen erfolgen nach dem Bedarfsinformationsprinzip und werden im Einklang mit dem Addendum dokumentiert.
- Praktische Handhabungsregeln
- Zugriff nur bei Bedarf: personenbezogene Studierendendaten sind nur für Mitarbeiter bestimmt, die diese für ihre Aufgaben benötigen, im Einklang mit dem Gruppenprinzip der geringsten Privilegien.
- Studentenbilder und -referenzen werden nur auf Basis der vor der Ankunft eingeholten elterlichen Zustimmung zu Werbezwecken verwendet; jeder Widerruf der Zustimmung wird unverzüglich umgesetzt.
- Schutz- und Fürsorgedokumente werden für mindestens sieben Jahre oder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres des Schülers aufbewahrt, je nachdem, was später eintritt; für andere Schülerakten gilt der Aufbewahrungsplan der Gruppe.
- Studentendaten dürfen niemals auf persönlichen Geräten gespeichert oder über persönliche Konten oder Kanäle geteilt werden.
- Jeder Verdacht auf eine Verletzung schützenswerter Schülerdaten wird umgehend an gdpr@malvernplc.com gemeldet und, wo die Sicherheit betroffen sein könnte, parallel an den LiA DSL.
- Verwandte Dokumente
- Malvern International DSGVO-Datenschutzerklärung
- Gruppenrichtlinie zu Kinderschutz und Prävention sowie Zusatzdokument zur operativen Umsetzung von Kinderschutz und Prävention durch LiA
- Datenschutzerklärung (Webseite)
- Richtlinien und Verfahren für studentische Beschwerden (Anträge auf Auskunft, Abschnitt 4)
- E-Safety und Cybermobbing: Richtlinien und Verfahren (persönliche Informationen online)