Abteilung | Sprache in Aktion | Implementierungsdatum | 15th Mai 2026 |
Offizieller Name der Politik | LiA Whistleblowing-Richtlinie (v1.0) | Letzte Überprüfung/Aktualisierung | 15th Mai 2026 |
Richtlinienverantwortlicher | Adam Ennis (Leiter der Jugendabteilung) | Datum der Genehmigung | 15th Mai 2026 |
Richtlinien-Genehmiger | Giulia Mella (Gruppenbeauftragte für Kinderschutz & Prävention) & Emiliano Sallustri (Geschäftsführer ELT – DSL) | Nächste Überprüfung | 15th Mai 2027 |
LiA Whistleblowing-Richtlinie
- Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie ergänzt die Malvern- und International-Richtlinie zur Meldung von Missständen im öffentlichen Interesse (Whistleblowing) für das „Language in Action“ (LiA)-Programm für unter 18-Jährige. Sie legt fest, wie alle Personen, die an LiA-Programmen mitwirken – Mitarbeiter, Auftragnehmer und Gruppenleiter von Agenturen –, Bedenken hinsichtlich des Kinderschutzes äußern können: etwa die Befürchtung, dass ein Kinderschutzfall nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, Bedenken hinsichtlich des Verhaltens eines Mitglieds der Kinderschutzkette oder die Überzeugung, dass die Kinderschutzmaßnahmen der Organisation den Schülern nicht gerecht werden.
Es existiert, damit keine Sorge um die Sicherheit eines Kindes von einer einzelnen Person abhängt. Jeder, der im Rahmen dieser Richtlinie eine Bedenken äußert, die er nach vernünftigem Ermessen für im öffentlichen Interesse liegend hält, wird vor jeder Form von Nachteil, Schikanierung oder Vergeltung geschützt, im Einklang mit der Gruppen-Whistleblowing-Richtlinie.
- Wann diese Richtlinie zu verwenden ist
- Sie glauben, dass eine von Ihnen gemeldete Kinderschutz-Angelegenheit nicht oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
- Ihre Sorge betrifft eine Person innerhalb der Schutz-Kette (ein stellvertretender DSL, der DSL oder darüber).
- Sie glauben, dass die Schutzmaßnahmen in einem Zentrum unzureichend sind und dass Schüler gefährdet sein könnten.
- Sie können aus einem anderen Grund keine Schutzbedenken über den normalen Weg melden.
Bei einer normalen Sorge um den Kinderschutz eines Schülers wenden Sie sich zuerst an den Standardweg: Melden Sie sich sofort beim stellvertretenden DSL des Zentrums, der die Meldung an den DSL der LiA weiterleitet, wie im LiA Safeguarding & Prevent Operational Implementation Addendum (Abschnitt 8) dargelegt.
- Interne Eskalationsroute
Die Eskalationskette im LiA Safeguarding Addendum gilt, mit einer Regel, die diese Richtlinie bestimmt: umgehen Sie niemals eine Ebene der Kette, es sei denn, die Person auf dieser Ebene ist Gegenstand der Bedenken. In diesem Fall gehen Sie direkt zur nächsthöheren Ebene.
- Anliegen bezüglich eines stellvertretenden DSL im Zentrum – direkte Meldung an den zuständigen Kinderschutzbeauftragten der LiA (Emiliano Sallustri, Geschäftsführer ELT), der während der gesamten Saison rund um die Uhr erreichbar ist.
- Bedenken bezüglich der LiA DSL – melden Sie sich direkt bei der Group Safeguarding & Prevent Coordinator (Giulia Mella) über den zentralen Group Safeguarding Inbox: safeguarding@malvernplc.com.
- Besorgnis bezüglich des Group Safeguarding & Prevent Coordinators — Berichterstattung direkt an den Chief Operating Officer (Executive Sponsor für Safeguarding).
Bedenken, die im Rahmen dieser Richtlinie geäußert werden, werden gemäß den Aufbewahrungsbestimmungen des LiA Safeguarding Addendums erfasst und überprüft.
- Externe Routen
Sie benötigen keine Erlaubnis, um sich wegen einer Kinderschutzangelegenheit an eine externe Stelle zu wenden, und die Kontaktaufnahme in der begründeten Annahme, dass dies im öffentlichen Interesse liegt, verletzt keine Pflicht gegenüber der Organisation:
- NSPCC Whistleblowing Advice Line — für alle, die das Gefühl haben, dass ein Schutzbedenken intern nicht bearbeitet wird: 0800 028 0285 (help@nspcc.org.uk).
- Local Authority Designated Officer (LADO) – für Anschuldigungen gegen Erwachsene, die mit Kindern arbeiten; normalerweise innerhalb eines Arbeitstages vom DSL zu kontaktieren, aber Mitarbeiter können den LADO für seinen zuständigen Bezirk direkt kontaktieren, wenn sie glauben, dass dies nicht geschehen ist (Zuordnung der Bezirke im LiA Safeguarding Addendum).
- Polizei – rufen Sie 999 an, wenn Sie glauben, dass ein Kind in unmittelbarer Gefahr ist.
- Protect – die unabhängige Whistleblowing-Wohltätigkeitsorganisation, für vertrauliche Beratung bei jeder Offenlegung: 0203 117 2520 / protect-advice.org.uk.
- Was passiert als nächstes
Jede im Rahmen dieser Richtlinie geäußerte Besorgnis wird ernst genommen, umgehend anerkannt und von einer Person untersucht, die nicht Gegenstand der Besorgnis ist. Ihnen wird mitgeteilt, soweit die Vertraulichkeit dies zulässt, welche Maßnahmen daraufhin ergriffen wurden. Das Äußern einer Besorgnis, die sich als unbegründet herausstellt, aber in gutem Glauben geäußert wurde, wird niemals zu einem Vorgehen gegen Sie führen.
- Verwandte Dokumente
- Malvern International Richtlinie zur Offenlegung im öffentlichen Interesse (Whistleblowing)
- Gruppenrichtlinie zu Kinderschutz und Prävention sowie Zusatzdokument zur operativen Umsetzung von Kinderschutz und Prävention durch LiA
- Mitarbeiterkodex für die Arbeit mit Minderjährigen
- LiA Richtlinie zur Reaktion auf kritische Vorfälle