Politiken

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studenten

Definitionen

  1. Studenten: Die Person hat sich für den von Language in Action angebotenen Sommerkurs angemeldet.
  2. Visa-Brief: Ein formales Dokument, das von Malvern International zur Unterstützung des Visumantrags eines Kunden ausgestellt wird.
  3. UKVI: United Kingdom Visas and Immigration, die für die Visabestimmungen und deren Einhaltung zuständige Regierungsbehörde.
  4. Visum für ein Kurzzeitstudium: Ein Visum für Personen, die zu kurzfristigen Studienzwecken in das Vereinigte Königreich kommen.
  5. Eltern/Erziehungsberechtigte: Die Person, die für den Schüler verantwortlich ist, wenn er unter 18 Jahre alt ist.
  6. Einzahlung: Ein nicht erstattungsfähiger Betrag, der gezahlt wird, um sich einen Platz im Kurs zu sichern.
  7. Stornierung: Die Beendigung der Kurseinschreibung durch den Schüler oder seine Eltern/Erziehungsberechtigten.
  8. Aufschiebung: Die Verschiebung des Kursbeginns auf einen späteren vereinbarten Termin.

Visum und Unterlagen

1.1. Der Student muss eine nicht erstattungsfähige Kaution in Höhe von £300 hinterlegen, um ein Visumschreiben zur Beantragung eines Kurzzeitstudienvisums zu erhalten.

1.2. Eine Änderung des Visumschreibens ist kostenlos. Für jede weitere Änderung muss der Student eine zusätzliche, nicht erstattungsfähige Kaution in Höhe von 300 GBP zahlen.

1.3. Der Student ist allein für die Beschaffung des richtigen Visums verantwortlich. Language in Action haftet nicht für erfolglose Visumsanträge oder damit verbundene Kosten.

1.4. Wenn ein Visum einmal abgelehnt wurde, kann Language in Action beschließen, kein neues Visum auszustellen.

1.5. Der Student muss das Visumverfahren mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn abschließen. Language in Action ist nicht verantwortlich für Entscheidungen von Botschaften oder Einwanderungsbehörden bezüglich Einreisevisa oder Verlängerungen.

1.6. Der Kursteilnehmer muss Language in Action über die Fortschritte bei der Erteilung des Visums informieren und im Falle einer Verzögerung des Visums mindestens zwei Wochen vorher Bescheid geben, um den Kursbeginn ohne zusätzliche Gebühren zu verschieben. Verfügbarkeit und Preise können sich ändern.

1.7. Der Student muss vor und während des Kurses alle Vorschriften des UK Visa and Immigration (UKVI) einhalten. Language in Action ist verpflichtet, alle Verstöße an UKVI zu melden. Bei betrügerischen Visumsanträgen kann der Kurs ohne Rückerstattung abgebrochen werden.

1.8. Language in Action bewahrt am ersten Kurstag Kopien des Reisepasses, des Visums, der örtlichen Kontaktdaten und der nächsten Angehörigen (z. B. Eltern, Ehemann, Ehefrau) auf.

Immatrikulation und Zahlungen

2.1 Mit der Registrierung ermächtigen die Schülerinnen und Schüler Language in Action, ihre Daten gemäß den Bestimmungen des Vereinigten Königreichs zu sammeln, zu speichern und weiterzugeben.

2.2 Allgemeine Datenschutzbestimmungen (GDPR). Für Kunden unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

2.3 Bei der Anmeldung können die Studierenden in die Mailingliste aufgenommen werden, wobei sie sich jederzeit wieder abmelden können.

2.4 Eine Rechnung gilt als verbindlicher Vertrag über die vollständige Zahlung der Gebühren

2.5 Die Zahlung muss 28 Tage vor Kursbeginn eingegangen sein. Bei verspäteten Zahlungen können Strafgebühren oder Änderungen der Leistungen anfallen.

2.6 Zahlungen können per Banküberweisung oder Karte erfolgen, wobei der Kunde für alle Bankgebühren verantwortlich ist. Malvern International muss den Betrag in der auf der Rechnung angegebenen Währung erhalten.

2.7 Eine nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr ist zu entrichten.

2.8 Ohne vollständige Bezahlung der Gebühren dürfen die Schüler nicht am Unterricht teilnehmen.

Änderungen, Stornierungen und Erstattungen

3.1 Den Teilnehmern wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die medizinische Behandlung, persönliche Risiken, Verlust/Diebstahl von Eigentum und Kursausfall abdeckt.

3.2 Die Gebühren für die Visumkaution werden nicht zurückerstattet. Wird ein Visum abgelehnt, können andere Gebühren erstattet werden, sofern dies mindestens 14 Tage im Voraus mit einer Kopie des Ablehnungsschreibens mitgeteilt wird (siehe weitere Bedingungen unten).

3.3 Studenten, die nach der Ausstellung eines Visums stornieren, erhalten keine Rückerstattung, und Language in Action befolgt die Richtlinien des UKVI zur Benachrichtigung der Behörden.

3.4 Erstattungen für Kunden ohne Visum sind an Kündigungsfristen gebunden:

3.4.1. 21 oder mehr Arbeitstage im Vereinigten Königreich: Rückerstattung aller Studiengebühren, nicht aber der Visakaution und der Anmeldegebühr.

3.4.2. 11-20 Arbeitstage im Vereinigten Königreich: 50% der Studiengebühren werden zurückerstattet, nicht aber die Visakaution und die Anmeldegebühr.

3.4.3. 10 oder weniger Arbeitstage im Vereinigten Königreich: keine Erstattung.

3.5 Erstattungen werden innerhalb von 20 britischen Arbeitstagen bearbeitet, und alle damit verbundenen Bankgebühren werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Bei Fehlern in der Bankverbindung wird beispielsweise eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 50 £ fällig.

3.6 Wenn der Teilnehmer nicht zum Kursbeginn erscheint und sich nicht innerhalb der ersten zwei Wochen des Kurses bei Language in Action meldet, wird der Kurs ohne Rückerstattung storniert.

3.7 Language in Action behält sich das Recht vor, Einzelheiten seiner Dienstleistungen, einschließlich der Kurse, Einrichtungen, Unterkünfte sowie Kurstermine zu ändern, wenn Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, solche Änderungen erforderlich machen oder wenn die Zahl der Anmeldungen nicht ausreicht, um einen Kurs rentabel durchzuführen.

Benehmen und Verhaltenskodex

4.1 Die Schüler müssen die Schulregeln, das Personal, die Mitschüler und das Eigentum der Schule respektieren.

4.2 Aggressives, einschüchterndes, rassistisches oder illegales Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung, dies gilt auch für soziale Medien und jegliches Online-Verhalten. Bitte beachten Sie, dass die Social-Media-Seiten von Language in Action überwacht werden und jegliche Form von Cyber-Mobbing, asozialem oder rassistischem Verhalten nicht toleriert wird.

4.3 Der Konsum und Besitz von Alkohol und Drogen ist streng verboten und führt zum sofortigen Ausschluss.

4.4 Die Schüler müssen sich an die festgelegte Ausgangssperre halten und dürfen die Unterkunft nicht ohne Genehmigung verlassen.

4.5 Jegliche Beschädigung von Schul- oder Privateigentum wird dem verantwortlichen Schüler in Rechnung gestellt und kann zum Ausschluss aus dem Kurs führen.

4.6 Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tabelle mit den Disziplinarmaßnahmen für Schüler bei Language in Action

Teilnahme an der Veranstaltung

5.1 Die Schüler müssen sich an die Unterrichtsregeln halten, einschließlich Pünktlichkeit, Anwesenheit und Erledigung der Hausaufgaben. Die wiederholte Nichterfüllung dieser Erwartungen kann zum Ausschluss führen.

5.2 Die Regeln von Language in Action für Verspätungen werden allen Schülern an ihrem ersten Tag erklärt und sind in den Unterlagen vor der Ankunft enthalten. Bei Verspätung wird dem Schüler der Zutritt zum Unterricht verweigert.

5.3 Die Kurse von Sprache in Aktion sind für verschiedene Sprachniveaus gedacht. Der Schüler muss einen Einstufungstest machen, und wenn der Schüler nicht das richtige Niveau hat, wird er in einen anderen Kurs eingeteilt. Es liegt im Ermessen von Language in Action, welches Sprachniveau der Schüler hat, um einen Kurs zu beginnen oder zu wechseln.

5.4 Die Änderung des Kursniveaus oder die Streichung von Kursen aufgrund unzureichender Anmeldungen liegt im Ermessen von Language in Action.

5.5. Der Student erhält ein Zertifikat, wenn er 80% oder mehr seines Kurses besucht.

Unterkunft

6.1 Die Unterbringung erfolgt nur für Studenten, die für den Kurs eingeschrieben sind.

6.2 Änderungsanträge müssen mindestens 14 Tage im Voraus eingereicht werden.

6.3 Die Studenten müssen sich an die Unterkunftsregeln halten; schwerwiegende Verstöße können zu einem Ausschluss ohne Erstattung führen.

6.4 Die Studierenden haften für alle Schäden an der Unterkunft.

Haftung

7.1 Language in Action haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt (einschließlich Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Sturm, Wirbelsturm oder andere Naturkatastrophen), Krieg, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wurde), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, militärische oder usurpierte Macht oder Beschlagnahme, terroristische Aktivitäten, Verstaatlichung, staatliche Sanktionen, Blockade, Embargo, Arbeitskampf, Streik, Aussperrung oder Unterbrechung oder Ausfall der Strom- oder Telefonversorgung zurückzuführen ist. In solchen Fällen werden keine Erstattungen vorgenommen.

7.2 Language in Action haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die während des Kurses entstehen.

Überweisungen

8.1 Der Kunde muss eine Gebühr für zusätzliche Wartezeit zahlen, wenn es zu Verspätungen bei der Reise kommt, die nicht mindestens zwei Stunden vor der vereinbarten Abholzeit vom Flughafen-Tracking-Service oder alternativ vom Kunden an Malvern International gemeldet werden.

8.2 Der Kunde erhält keine Erstattung und muss alle zusätzlichen Kosten tragen, die durch einen Fehler in den vom Kunden angegebenen Reisedaten verursacht wurden.

Wohlfahrt und Schutz

9.1 Language in Action übernimmt die volle Verantwortung für das Wohlergehen und den Schutz aller Schüler während ihrer Zeit an den Standorten und auf dem Gelände des Unternehmens sowie bei Exkursionen/Aktivitäten, die von den Mitarbeitern der Schule organisiert und beaufsichtigt werden. Dies schließt alle Aktivitäten/Besuche ein, die mit Kunden des Unternehmens für geschlossene Gruppen und Einzelpersonen, die bei uns studieren, ausgeschrieben oder arrangiert wurden, und gewährleistet eine Mindestbeaufsichtigung von einem Erwachsenen pro 15 Schüler.

9.2 Die Teilnehmer an unseren Sommerkursen werden von ihren Gruppenleitern/Lehrern/medizinischem Personal begleitet, und die begleitenden Erwachsenen tragen die Hauptverantwortung für die seelsorgerische Betreuung ihrer Schüler. Die Mitarbeiter von Language in Action übernehmen die führende Rolle bei der Beaufsichtigung von Ausflügen und sozialen Aktivitäten, um ein Betreuungsverhältnis von mindestens einem Erwachsenen pro 15 Schüler zu gewährleisten, und bieten einen strukturierten Rahmen für die seelsorgerische Betreuung.

9.3 Die Studierenden müssen bei Kursbeginn in guter geistiger und körperlicher Verfassung sein. Alle gesundheitlichen Probleme müssen bei der Anmeldung zum Kurs angegeben werden. Language in Action behält sich das Recht vor, das Programm einer Person oder Gruppe auf deren eigene Kosten zu beenden, wenn ihr Gesundheitszustand ihre Fähigkeit zur normalen Teilnahme an einem Programm beeinträchtigt.

Datenschutz

10.1 Language in Action hält sich an die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR). Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur für Bildungs- und Verwaltungszwecke verwendet. 

10.2 Personenbezogene Daten können bei Bedarf an britische Behörden (z. B. UKVI) weitergegeben werden.

Feedback und Beschwerden

11.1 Alle Probleme sollten mit dem Personal vor Ort besprochen werden. Formelle Beschwerden können gerichtet werden an adam.ennis@malvernplc.com