Richtlinie über das Betreuungsverhältnis bei Unterkünften/Klassenzimmern/Exkursionen/Sozialprogrammaktivitäten, an denen Schüler unter 18 Jahren beteiligt sind.
Language in Action stellt sicher, dass in allen Unterkünften und Klassenzimmern sowie bei allen Ausflügen und Aktivitäten, an denen Schüler unter 18 Jahren teilnehmen, mindestens ein Mitglied des Personals (einschließlich der Gruppenleiter der Agentur) pro 15/20 Schüler anwesend ist.
Je nach gewähltem Studiengang können 16- und 17-jährige Schülerinnen und Schüler in begrenztem Umfang von LiA-Mitarbeitern betreut werden.
Wenn es sich um einen Schüler mit besonderen Bedürfnissen oder einer Behinderung handelt, stellen wir sicher, dass ein weiterer Mitarbeiter (einschließlich der Gruppenleiter der Agentur) zur Verfügung steht, um ihn während seines Aufenthalts zu unterstützen.
Die Klassengröße beträgt maximal 18 Schüler. Jeder Klasse wird ein verantwortlicher Erwachsener zugewiesen.
Alle Wohnheime werden von geschultem Personal beaufsichtigt, das in Notfällen 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht.
Alle LiA-Mitarbeiter, die Aktivitäten/Exkursionen leiten, haben Erfahrung in der Arbeit mit Schülern unter 18 Jahren, wurden einem DBS-Check unterzogen und haben zwei Referenzen erhalten. Diese Angaben werden in unser zentrales Personalregister hochgeladen, sobald die Originaldokumente eingesehen wurden.
Die wichtigsten Mitarbeiter der Partneragenturen werden gebeten, eine Erklärung zu unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass ihre Mitarbeiter für die Arbeit mit minderjährigen Schülern überprüft wurden. Gruppenleiter der Agentur (und andere Mitarbeiter der Agentur
Mitglieder) müssen bei ihrer Ankunft ein Exemplar der Sicherheits- und Kinderschutzpolitik erhalten und in diese eingewiesen werden. Sie werden außerdem gebeten, den Verhaltenskodex zu lesen und zu unterschreiben und eine Selbsterklärung über ihre Eignung für die Arbeit mit Kindern abzugeben.
Es wurden Risikobewertungen für alle Hauptgebäude, Aktivitäten vor Ort und Ausflüge außerhalb des Geländes durchgeführt.