Politiken

Anwesenheitspolitik

Die folgende Anwesenheitspolitik wird den Schülern, dem Personal und anderen Beteiligten auf folgende Weise bekannt gemacht:

  • Plakate in Klassenräumen und Wohnheimen;

  • Wird in der Einweisung für Studenten am ersten Tag behandelt;

    Enthalten im Einführungspaket für Studenten;

  • Wird bei der Einweisung des Personals behandelt;

  • Im Personalhandbuch und im Lehrerhandbuch enthalten (im Lehrerzimmer und auf dem gemeinsamen Laufwerk);

  • Erhältlich im Abschnitt "Richtlinien" auf der Website von Language in Action.

Das Innenministerium verlangt von allen Studenten, die einen Kurs an Sprachschulen, Colleges und Universitäten besuchen, die Teilnahme an 100% ihrer Klassen mit einem Minimum von 80%.

Wenn die Studierenden nicht mindestens 80% ihres Kurses besuchen, können sie kein Abschlusszeugnis erhalten und haben möglicherweise Probleme bei der Verlängerung/ Erneuerung ihres Visums.

Das UKVI wird über alle Studenten mit einem Tier-4-Visum informiert, deren Anwesenheit in ihrem Kurs unter 80%.

Bitte weisen Sie die Schüler darauf hin, dass sie Folgendes tun müssen:

Wenn Sie krank sind

Informieren Sie die Schule 30 Minuten vor Beginn der Unterrichtsstunde. Dies wird als genehmigte Abwesenheit gewertet. Wenn Sie 3 Tage oder länger krank sind, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Wenn Sie einen Urlaub wünschen

Während der Schulzeit darf der Urlaub nicht ohne vorherige Absprache genommen werden.

Wenn Sie sich freinehmen ohne uns benachrichtigend

Wenn Sie Ihre Abwesenheit nicht mit dem LIA vereinbaren oder sich im Krankheitsfall melden, wird dies als unbefugtes Fernbleiben gewertet und Ihre Anwesenheit wird beeinträchtigt.

Wenn Ihre Anwesenheit abnimmt, werden die folgenden Verfahren angewandt:

Wenn Ihre Anwesenheit unter die folgenden Werte fällt 83%

Wir werden Sie entweder persönlich oder durch eine Mitteilung informieren die Sie von Ihrem Leiter/Lehrer erhalten haben, dass wir über Ihre Anwesenheit besorgt sind und Sie daran erinnern Sie über die unter 80% Anwesenheit

Wenn Ihre Anwesenheit unter 80% (ohne Erlaubnis)

Sie erhalten eine mündliche Verwarnung. Diese wird in Ihrer Akte vermerkt.

Wenn Ihre Anwesenheit geringer ist als 80% und seit Ihrer mündlichen Verwarnung weiter abgenommen hat ODER Sie 3 Tage hintereinander fehlen (ohne Erlaubnis)

Sie erhalten eine 1. schriftliche Verwarnung und einen Termin beim DoS/Zentrumsleiter, um Ihr unentschuldigtes Fernbleiben zu erklären, das in Ihrer Akte vermerkt wird.

Wenn Ihre Anwesenheit geringer ist als 80% seit Ihrer 1. schriftlichen Verwarnung weiter gesunken ist ODER Sie weitere 3 Tage in Folge (unerlaubt) fehlen

Sie erhalten eine 2. schriftliche Verwarnung und einen Termin beim DoS/Zentrumsleiter, um Ihr fortgesetztes unentschuldigtes Fernbleiben zu erklären; dies wird in Ihrer Akte vermerkt und Ihr Bevollmächtigter/Elternteil wird über die letzte Verwarnung informiert. Dies ist Ihre letzte Chance, sich zu bessern. Sie erhalten von einem Mitarbeiter der Hauptverwaltung eine Anwesenheitsvereinbarung. Darin werden die Bedingungen für Ihren Kurs und die Anwesenheitspolitik erläutert. Wenn Sie weiterhin unentschuldigt der Schule fernbleiben, können Sie ohne Rückerstattung von der Schule verwiesen werden.

Wenn Sie 10 Tage hintereinander gefehlt haben (ohne Erlaubnis)

Das britische Innenministerium wird darüber informiert, dass Sie gegen die Bedingungen Ihres Visums verstoßen haben. Sie werden aufgefordert, die Schule zu verlassen, und wir werden Ihre Eltern und/oder Vertreter informieren. Wenn Sie ein Tier-4-Visum haben, werden Sie aufgefordert, das Land sofort zu verlassen.