A. Auf Exkursion
Der/die Aktivitätsmanager/in sollte sicherstellen, dass die Schüler/innen und die Gruppenleiter/innen der Agentur den Reiseplan genau kennen - in vielen Fällen erhalten die Gruppenleiter/innen der Agentur bzw. die einzelnen Schüler/innen ein Faltblatt mit diesen Einzelheiten. Die Schüler sollten wissen, wo der Treffpunkt ist und was zu tun ist, wenn sie von der Gruppe getrennt werden.
Wenn sie sich auf einer Reise verirren, sollten die Schüler aufgefordert werden, dies zu tun:
Rufen Sie den Gruppenleiter ihrer Agentur (oder ihre Freunde) an.
Gehen Sie zum Treffpunkt und warten Sie auf die Gruppe
Rufen Sie die LiA-Notrufnummer an
Suchen Sie einen Polizisten auf und weisen Sie sich als Teilnehmer von Language in Action aus (auf dem Lanyard-Ausweis).
Die Aktivitätsleiter und die Gruppenleiter der Agentur sollten regelmäßig eine Personenzählung durchführen, insbesondere an den Ankunfts- und Abfahrtspunkten sowie bei der Trennung und Zusammenlegung von Gruppen.
Wenn ein/e Schüler/in verloren geht, sollte ein/e Aktivitätsleiter/in sofort die Leitung des Zentrums anrufen, die dann die richtigen Maßnahmen ergreift. Der/die AktivitätsleiterIn sollte weiterhin versuchen, den/die SchülerIn über sein/ihr Mobiltelefon zu erreichen. Wenn der Schüler zu einer Gruppe gehört, sollte der Aktivitätsleiter den Gruppenleiter der Agentur kontaktieren und ihn über das Problem informieren und sicherstellen, dass der Gruppenleiter der Agentur bei der Suche nach dem Schüler hilft.
Wenn es gegen Ende des Tages ist und die Gruppe gehen muss, sollte der Gruppenleiter der Agentur und/oder ein Aktivitätsleiter des Schülers am Treffpunkt zurückbleiben, um den Schüler zu finden. Der Rest der Gruppe sollte mit den anderen Aktivitätsleitern gehen.
(Beachten Sie das Verhältnis zwischen Personal und Schülern. Bitten Sie ggf. einen anderen Mitarbeiter, die Gruppe zu betreuen).
Dass Studenten auf einer Exkursion vermisst werden, kommt nicht häufig vor, aber es kann passieren. Noch seltener ist es jedoch, dass wir sie nicht schnell finden, vor allem jetzt, da Mobiltelefone weit verbreitet sind.
Weitere Aktionen
Der Zentrumsleiter/Wohlfahrtsbeauftragte wird weiterhin versuchen, den Schüler auf seinem Handy anzurufen.
Ist der Schüler eine Stunde nach dem vereinbarten Treffpunkt noch nicht aufgetaucht, setzt sich die Schule mit den Eltern/Erziehungsberechtigten in Verbindung, um sie über das Fehlen des Kindes zu informieren.
Wenn der Schüler nicht innerhalb von 2 Stunden tagsüber oder anderthalb Stunden abends oder nachts nach der vereinbarten Zeit gefunden wird, wendet sich die Schule an die örtliche Polizei, um Unterstützung zu erhalten.
B. Vor Ort
Klassen
Wenn Schüler unter 18 Jahren nicht zum Unterricht erscheinen, um sich anzumelden, sollten die Lehrer die DoS/Zentrumsleitung unverzüglich informieren.
Sobald die Leitung des Zentrums feststellt, dass ein Schüler abwesend ist, wird sie versuchen, den Schüler (oder den Gruppenleiter der Agentur, wenn der Schüler Teil einer Gruppe ist) per Mobiltelefon zu kontaktieren. Sie werden auch das Personal in den Räumlichkeiten, in denen sie sich aufhalten, kontaktieren.
Weitere Maßnahmen
Wenn der Schüler nach einer Stunde immer noch nicht gefunden wurde, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten kontaktiert und informiert. Wenn der Schüler innerhalb von 3 Stunden nicht gefunden wurde, kontaktiert die Schule die Polizei, um sie über die Situation zu informieren. Die Polizei wird Ihnen Ratschläge für weitere Maßnahmen geben.
C. Wohnsitz oder Heimaufenthalt
Für Schüler unter 18 Jahren gibt es eine Ausgangssperre. Dies ist:
Die Sperrstunde für Jugendliche unter 18 Jahren ist freitags und samstags um 23.00 Uhr und an allen anderen Tagen der Woche um 22.30 Uhr. Jugendliche unter 16 Jahren müssen nach ihrer Rückkehr am Abend in ihrer Gastfamilie oder ihrem Wohnheim bleiben, es sei denn, sie werden von einem Gruppenleiter begleitet.
Wenn der/die Schüler nach den Nachmittags-/Abendaktivitäten nicht zurückkehrt/zurückkehren oder wenn der/die Schüler nicht rechtzeitig zur Sperrstunde zurückkehrt/zurückkehren, informieren die Aktivitätsleiter den Zentrumsleiter (bei Gastfamilien wurden die Gastgeber angewiesen, die LiA-Notrufnummer zu kontaktieren).
Die Mitarbeiter der Zentrumsleitung werden dann versuchen, den Schüler (oder den Gruppenleiter der Agentur, wenn er Teil einer Gruppe ist) telefonisch zu kontaktieren.
Wenn sie den Schüler nicht innerhalb einer Stunde ausfindig machen können, werden sie die Eltern/Erziehungsberechtigten kontaktieren.
Wenn der Schüler nicht innerhalb von 1,30 Stunden nach dem Versäumen der Nachmittags-/Abendaktivitäten oder der Ausgangssperre ausfindig gemacht werden kann, wird die Schule die Polizei verständigen.
Diese Politik ist sowohl im Personalhandbuch als auch im Handbuch für Lehrkräfte enthalten. Sie wird allen Mitarbeitern (sowohl im akademischen als auch im operativen Bereich) bei ihrer Einarbeitung erläutert. Dieses Verfahren wird auch allen Schülern erklärt.